Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zum Abschnitt 4 der geplanten A39
Hier geht's zu unserem Newsletter zum Thema ->
Link zur Seite unseres Landesverbandes zum Thema Autobahnen in Niedersachsen
Hier ein Filmbeitrag zum Kampf gegen die A49 - überaus sehenswert: Die Autobahn – Kampf um die A 49 | bpb.de
A39 Abschnitt 1 ist planfestgestellt - Dachverband KEINE A 39 prüft Klagemöglichkeit
Erneuter Spendenaufruf - jetzt für den Abschnitt 1 der geplanten A39
Aktuell werden die vorliegenden Unterlagen zum Feststellungsbeschluss geprüft. Sofern eine Möglichkeit der Klageerhebung gesehen wird, geschiet dies über den BUND Landesverband Niedersachsen. Frist für die Klageeinreichung endet am 4.3.2025!
Spenden sammelt dazu die BUND Gruppe Lüneburg unter
BUND Regionalverband Elbe-Heide
IBAN: DE09 2405 0110 0006 0022 99
Hier der ausführliche Spendenaufruf.
Wir brauchen nicht zu betonen, dass wir alle Unterstützung benötigen, die wir bekommen können, insbesondere finanzieller Art.
Weitere Informationen zum Thema A39 aus Sicht des Landesverbandes finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zu Ihren Einwendungen
WICHTIG: die folgenden Texte sind unbedingt in Ihre Einwendung zu integrieren:
Einleitend, vor Ihren Einwendungen stehend:
"Ich beantrage, den Plan nicht festzustellen.
Hilfsweise beantrage ich, Auflagen vorzusehen, die sich aus den nachfolgenden Einwendungspunkten ergeben. Für den Fall, dass das laufende Planfeststellungsverfahren nicht eingestellt wird, beantrage ich eine Neuauslegung der Pläne, nachdem die sich aus den nachfolgenden Einwendungspunkten ergebenden Auflagen bzw. Ergänzungen in die Planung eingearbeitet wurden.
Außerdem beantrage ich, dass auf eine Erörterung nicht verzichtet wird (§ 17a Nr.5 FstrG)."
Abschließend, nach Ihren Einwendungen stehend:
"Schlussbemerkungen
Der Vorhabenträger sowie die ausführenden Organe sind aufgefordert, die weitere Planung des Projekts A 39 einzustellen. Sollten die Planungen fortgesetzt werden, fordere ich, dass die hier vorliegenden Einwendungen voll berücksichtigt und somit eine erneute Durchführung der bisher erfolgten Planungen gewährleistet wird.
Ich beziehe mich ergänzend vollinhaltlich auf die von den anerkannten Umweltverbänden BUND und NABU erhobenen Einwendungen und auf die Einwendungen und Gutachten der betroffenen Gemeinden und juristischen Personen. Deren Inhalte erkläre ich hiermit ausdrücklich auch zum Inhalt dieses Einwendungsschreibens. Ich verweise weiterhin auf die Einwendungen vom Dachverband KEINE A 39, weiteren Verbänden, sowie auf alle anderen Privateinwendungen.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Einwendung. Des Weiteren bitte ich um Einberufung eines Erörterungstermins im Rahmen der Abwägung der Einwendungen sowie meine Beteiligung daran."
Eine Schneise durch den Landkreis
- das völlig aus der Zeit gefallene Projekt...
Hinweis der BUND Kreisgruppe Uelzen:
Der nachfolgende Text befindet sich im Prozess der Aktualisierung (Stand 25.08.2025)
Auf Initiative des Landes Niedersachsen hat der Bundestag beschlossen, dass eine Autobahn den Landkreis Uelzen "erschließen" und die A7 entlasten soll. Ein echter Bedarfsnachweis war dazu nicht erforderlich. Am 29.August 2007 stellte das Land fest, dass die Trasse den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
"Ewig gestrige" Politiker halten am Dogma "Autobahn=Arbeitsplätze" fest, das schon seit über 20 Jahren wissenschaftlich nicht mehr haltbar ist, und schädigen damit Anwohner, Umwelt und unsere öffentlichen Kassen.
In den kommenden Jahren soll eine - nach derzeitigem Stand 1,5-2 Milliarden1 Euro (ursprüngliche Zahlen gingen noch von 600 Mio.Euro aus) teure und 50 Meter breite Lärm- und Abgasschneise von Lüneburg nach Wolfsburg führen.
Der "vordringliche Bedarf" für die A 39 wird im Bundesverkehrswegeplan 20302 noch immer festgestellt, obwohl das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) mit 2,1 immer magerer ausfällt. Bei diesem alten, errechneten NKV ist zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Umweltkosten überhaupt nicht monetarisiert wird, z.B. der Verlust von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen findet hinsichtlich ihrer Wertschöpfung überhaupt keine Berücksichtigung.
Setzt man die neuesten Angaben von 1,5 - 2 Milliarden Euro (s.o.) an, reduziert sich der NKV vermutlich auf Werte zwischen 1,36 bis 1,01.
NEU - Laut Pressemitteilung vom 22.7.2025 - Lüneburg Aktuell -Zitat: "
Im Januar 2025 hat das Bundesumweltministerium die Wirtschaftlichkeit der A39 überprüfen lassen. Es kam heraus:
* ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,9 mit den veralteten Bewertungskriterien
* ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,2 mit den aktualisierten Bewertungskriterien
* ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von -0,6 mit vorgeschlagenen realistischen Bewertungskriterien.
Egal welche Berechnungsgrundlage verwendet wird: die A39 ist unwirtschaftlich...."
Leider pochen weiterhin Politiker*innen der Fraktionen CDU, SPD und AfD aus den Landkreisen Uelzen, Celle, Lüneburg auf den Bau dieser Autobahn und auch unser Verkehrsminister Herr Grant Hendrik Tonne (SPD) sowie die IHK Lüneburg Wolfsburg tröten ins gleiche Horn.
Und was ist eigentlich mit dem Elbe-Seiten-Kanal? Der sollte doch ebenfalls ertüchtigt werden, laut Bündnis Elbe-Seitenkanal e.V.
Auf dessen Seiten ist zu lesen: "Entlastung von Straßen und Schienenwegen", "Umweltfreundlicher Transport von Waren und Gütern" (-> "...Hinsichtlich ihres CO2-Ausstoßes schneiden das Binnenschiff und der Güterzug am besten ab – mit deutlichem Abstand zum Lkw.").
Auch die IHK Lüneburg Wolfsburg kommt zu dem Schluss, dass "Nun gilt es aus Sicht der Wirtschaft, die für den Schleusenneubau (Anm. Red.: in Scharnebeck) notwendigen Plan- und Genehmigungsverfahren zeitnah einzuleiten. Nur wenn die Schleuse parallel zu den übrigen Ertüchtigungsmaßnahmen im norddeutschen Binnenwasserstraßennetz realisiert wird, lassen sich negative Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und Logistik vermeiden. Darüber hinaus könnte der umweltfreundliche Verkehrsträger Binnenschiff im Hafenhinterlandverkehr Hamburgs in größerem Umfang als bisher eingesetzt werden."
Also was denn nun? Umweltfreundlicher Binnenschiffsverkehr oder deutlich höherer CO2-Ausstoß auf der A39?
Der BVWP 2030 kommt für den Neubau der Schleuse Lüneburg auf ein NKV von 0,9 - allerdings sollen die Kosten auch nur 204 Mio. Euro betragen (Stand 2016). Fragwürdig in dieser Untersuchung ist allerdings, dass es angeblich keine Verlagerung von der Straße zum Kanal geben wird, nur von der Schiene. Diametral entgegen steht dazu die obige Aussage der IHK Lüneburg Wolfsburg - also was denn nun?
1 Quelle: Projekt-Detail | Die Autobahn GmbH des Bundes
2 Quelle: Internet Bundesverkehrswegeplan 2030 Stand August 2016 - Übersicht per 1.1.2024 gemäß Bedarfsplan