PM zum AZ-Artikel vom 19.2.2026 - Klage gegen das Landwirtschaftsministerium

Irreführende Wortwahl im Artikel - "vermeintliche Verstöße gegen weitere Nebenbestimmungen...."

Kommentar der BUND Kreisgruppe Uelzen zum Artikel „Klage gegen „stummes“ Landwirtschaftsministerium“ vom 19.2.2026

Beim Lesen des Artikels stellte sich uns die Frage, welches Rechtsverständnis im Kreisausschuss des Landkreises Uelzen vorherrscht.

Die Untere Waldbehörde (19.9.2024) und die Untere Wasserbehörde (22.4.2024) haben der Waldumwandlung inklusive Kahlschlag mit Nebenbestimmungen zugestimmt – beide Genehmigungen liegen vor.

Darin ist unter anderem zu lesen, dass

  • auf größtmöglichen Bodenschutz zu achten ist
  • ein Feinerschließungssystem mit Abstand von Gassenmitte zu Gassenmitte von mindestens 20 m einzuhalten ist
  • eine flächige Befahrung nicht zulässig ist
  • Stubben und Wurzeln im Boden verbleiben
  • bestehende niedrigwüchsige Gehölzarten bzw. Sträucher während der Durchführung der Maßnahme möglichst erhalten bleiben.

Die Bilder von der Fläche sagen etwas anderes aus. Die für den Kahlschlag Verantwortlichen haben vor Ort anders entschieden, nämlich den Nebenbestimmungen nur bedingt zu folgen und das, ohne bei den Behörden nachzufragen, so zumindest unser Kenntnisstand. Dieses Vorgehen ist nicht tolerierbar – hier wurde offensichtlich ordnungswidrig gehandelt und dafür haben Auftraggeber und Auftragnehmer gerade zu stehen. So zumindest unser Rechtsverständnis. 

Wenn nun das eingeschaltete Ministerium für Landwirtschaft eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme fordert, sehen wir das als gerechtfertigt und erforderlich an; über die Höhe der Maßnahme mag man sich auseinandersetzen, jedoch Steuergelder für eine Klage auszugeben, die unserer Ansicht nach mehr als fragwürdig ist, löst bei uns Unverständnis aus.

Nebenbei sei angemerkt, dass auf der Kreistagsitzung vom 25.3.2025 Stimmen zu hören waren, die die Kompetenz der für die Genehmigung des Kahlschlags verantwortlichen Behördenmitarbeitenden hinsichtlich forstlicher Maßnahmen in Frage stellten…eine mehr als bedenkliche Einstellung.

Wer sich als forstlicher Laie über das Thema Kahlschlag informiert, wird schnell feststellen, dass Kahlschläge heutzutage eher als kritisch angesehen werden. Sie stören das Waldökosystem, schädigen den Boden, verringern die Artenvielfalt und fördern den Klimawandel durch vermehrten CO2-Ausstoß. Kahlschlag, übrigens von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde überhaupt nicht gefordert, ist Forstwirtschaft von vorgestern! Der Landkreis und auch die Waldmärker täten gut daran, den sich aus dem Klimawandel ergebenden Notwendigkeiten zu öffnen und nicht an „alten Zöpfen“ festzuhalten. Es gibt ausreichend Beispiele für eine naturnahe Forstwirtschaft – z.B. https://naturwald-akademie.org/beratung/oeffentlicher-wald/waldbau-regional/

Bilder der Kahlschlagsfläche und Nebenbereiche

Viele Nebenbestimmungen wurden nicht eingehalten

Kleine Auswahl von "Vorher" und "Nachher" Aufnahmen

Waldfreunde Barnsen und Umgebung wehren sich

Der offene Brief der Waldfreunde Barnsen und Umgebung an Landrat Dr. Blume

Waldfreunde Barnsen und Umgebung
V.i.s.d.p.           
Arnold Kröger, 29581   B a r n s e n              
Hermann Meyer, 29581   B a r n s e n                                                              27. 03. 2024
            
Herrn
Landrat Dr. H. Blume
Kreishaus
Albrecht-Thaer-Str. 101

29525   U e l z e n

Offener Brief!

Sehr geehrter Herr Dr. Blume,

wir gehen davon aus, dass Ihnen die Kontroverse zum Abholzen von 2 ha Wald in der Einflugschneise des Flugplatzes Barnsen hinreichend bekannt ist.

Zum Beschluss 8 des KA9 des Landkreises zum geplanten Kahlschlag am Flugplatz in Barnsen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Angesicht der zurückliegend geschehenen Missachtung von gesetzlich verankerten Handlungsgeboten in Wasserschutzregionen und der kürzlichen Anordnung des Kahlschlages von 2 ha Wald in eben einem solch besonders schützungswürdigen Areal am Flugplatz Barnsen, sei die Frage erlaubt, in wie weit sich der Landkreis tatsächlich verantwortungsvoll für den Umgang mit Natur und Umwelt - unserer aller Lebensgrundlage - einsetzt.

Oben genannte Fläche ist im Raumordnungsplan der Samtgemeinde Suderburg als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung und als Vorsorgegebiete für Natur, Landschaft und Erholung ausgewiesen. Die Stadt Uelzen bezieht auch aus diesem, der Wasserschutz-Gebietszone 3B zugeordnetem Sektor, ihr Trinkwasser.
Geltende Nutzungseinschränkungen sollen der Qualität des Grundwassers dienen. Sie beinhalten Folgendes:
Verbot des Ablagerns von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen, Klärschlamm, Pflanzenschutzmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmittel.

Aber genau das Gegenteil ist geschehen!

Wir hätten vom LK schon eine gewisse Vorbildfunktion bei der Einhaltung von Schutzgebietsverordnungen erwartet.
Hat die Ökonomie Vorrang vor der Ökologie (s. Abholzung Am Klaubusch in Bad Bevensen)?
1999 wurde Bauschutt und Bahnschotter für den Ausbau der Landebahn genutzt, auch Schlammpresse von der Zuckerfabrik wurde eingebracht!
Bodenanalysen haben durch das Vorfinden eben dieser Schadstoffe im Boden die Vorgänge im Nachhinein eindeutig bewiesen.
Die jetzige Diskussion befasst sich mit der Menge der schädlichen Substanzen bzw. ob dadurch eine Gefährdung der Grundwasserqualität besteht oder nicht.
Ein für Ende 2023 angekündigtes Ergebnis erneuter Untersuchungen, das laut Herrn Sundag (Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am 13. 03. in der AZ: „Altlasten im Boden wohl keine Gefahr) einen Haken unter diese Thematik setzen sollte, steht immer noch aus.

Aktuell ist ein Kahlschlag von 2 ha Wald in diesem Wasserschutzgebiet geplant, obwohl die Umsetzung der Planung als Veränderung der Nutzungsart - hier soll der Wald für die Flugschneise des Flugplatzes weichen - ein eindeutiges Verbot einer solchen Maßnahme im Wasserschutzgebiet übergehen würde!
Bedeutsam für die Infragestellung der Grundhaltung des Landkreises ist ebenso die Tatsache, dass die von der Luftfahrtbehörde nur stellenweise angemahnte mangelnde Hindernisfreiheit für gefahrloses Fliegen durch vorliegende fachkundig erstellte Kompromisslösungen hätte beseitigt werden können.
Flugsicherheit und weitgehender Walderhalt wären trotz langjähriger Versäumnisse bei der forstwirtschaftlichen Pflege vereinbar gewesen!
Aber das Nichthandeln und die Ablehnung von Kompromisslösungen ziehen nun unabwendbar die bei einem Kahlschlag der Waldfläche erforderliche Schaffung einer Ausgleichsfläche und ersetzende Aufforstungsarbeiten nach sich!
Das Endresultat: Wald wird vernichtet und zusätzlich fallen 250.000,- € zu Lasten der Allgemeinheit an, auch wenn die Verursacher bei den für die Gewährleistung der Flugsicherheit Verantwortlichen zu suchen sind!

Lt. Aussage des Cumulus sind 97 % aller Flugbewegungen privater Natur. Nur 3 % sind gewerbliche Flüge. Soll sich der Flugsportverein Cumulus als Betreiber des Flugplatzes nicht auch an den anfallenden Kosten beteiligen? Er ist vor allem der große Nutznießer dieses Kahlschlags.

Des Weiteren bleiben Zweifel, ob der Schutz und die Pflege der Neuanpflanzungen in Zukunft sichergestellt sein werden.
Bisherige Erfahrungen ließen ja den entsprechenden Sinn für naturnahe forstwirtschaftliche Betreuung vermissen!

Abschließend soll aber nicht vergessen werden, all den Unterstützern des respektvollen und schonenden Umgangs mit Natur und Umwelt aufrichtigen Dank auszusprechen!

Mit freundlichen Grüßen
gez. A. Kröger H. Meyer


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