BUND Kreisgruppe Uelzen

Waldfreunde Barnsen und Umgebung wehren sich

Der offene Brief der Waldfreunde Barnsen und Umgebung an Landrat Dr. Blume

Waldfreunde Barnsen und Umgebung
V.i.s.d.p.           
Arnold Kröger, 29581   B a r n s e n              
Hermann Meyer, 29581   B a r n s e n                                                              27. 03. 2024
            
Herrn
Landrat Dr. H. Blume
Kreishaus
Albrecht-Thaer-Str. 101

29525   U e l z e n

Offener Brief!

Sehr geehrter Herr Dr. Blume,

wir gehen davon aus, dass Ihnen die Kontroverse zum Abholzen von 2 ha Wald in der Einflugschneise des Flugplatzes Barnsen hinreichend bekannt ist.

Zum Beschluss 8 des KA9 des Landkreises zum geplanten Kahlschlag am Flugplatz in Barnsen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Angesicht der zurückliegend geschehenen Missachtung von gesetzlich verankerten Handlungsgeboten in Wasserschutzregionen und der kürzlichen Anordnung des Kahlschlages von 2 ha Wald in eben einem solch besonders schützungswürdigen Areal am Flugplatz Barnsen, sei die Frage erlaubt, in wie weit sich der Landkreis tatsächlich verantwortungsvoll für den Umgang mit Natur und Umwelt - unserer aller Lebensgrundlage - einsetzt.

Oben genannte Fläche ist im Raumordnungsplan der Samtgemeinde Suderburg als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung und als Vorsorgegebiete für Natur, Landschaft und Erholung ausgewiesen. Die Stadt Uelzen bezieht auch aus diesem, der Wasserschutz-Gebietszone 3B zugeordnetem Sektor, ihr Trinkwasser.
Geltende Nutzungseinschränkungen sollen der Qualität des Grundwassers dienen. Sie beinhalten Folgendes:
Verbot des Ablagerns von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen, Klärschlamm, Pflanzenschutzmittel sowie Schädlingsbekämpfungsmittel.

Aber genau das Gegenteil ist geschehen!

Wir hätten vom LK schon eine gewisse Vorbildfunktion bei der Einhaltung von Schutzgebietsverordnungen erwartet.
Hat die Ökonomie Vorrang vor der Ökologie (s. Abholzung Am Klaubusch in Bad Bevensen)?
1999 wurde Bauschutt und Bahnschotter für den Ausbau der Landebahn genutzt, auch Schlammpresse von der Zuckerfabrik wurde eingebracht!
Bodenanalysen haben durch das Vorfinden eben dieser Schadstoffe im Boden die Vorgänge im Nachhinein eindeutig bewiesen.
Die jetzige Diskussion befasst sich mit der Menge der schädlichen Substanzen bzw. ob dadurch eine Gefährdung der Grundwasserqualität besteht oder nicht.
Ein für Ende 2023 angekündigtes Ergebnis erneuter Untersuchungen, das laut Herrn Sundag (Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am 13. 03. in der AZ: „Altlasten im Boden wohl keine Gefahr) einen Haken unter diese Thematik setzen sollte, steht immer noch aus.

Aktuell ist ein Kahlschlag von 2 ha Wald in diesem Wasserschutzgebiet geplant, obwohl die Umsetzung der Planung als Veränderung der Nutzungsart - hier soll der Wald für die Flugschneise des Flugplatzes weichen - ein eindeutiges Verbot einer solchen Maßnahme im Wasserschutzgebiet übergehen würde!
Bedeutsam für die Infragestellung der Grundhaltung des Landkreises ist ebenso die Tatsache, dass die von der Luftfahrtbehörde nur stellenweise angemahnte mangelnde Hindernisfreiheit für gefahrloses Fliegen durch vorliegende fachkundig erstellte Kompromisslösungen hätte beseitigt werden können.
Flugsicherheit und weitgehender Walderhalt wären trotz langjähriger Versäumnisse bei der forstwirtschaftlichen Pflege vereinbar gewesen!
Aber das Nichthandeln und die Ablehnung von Kompromisslösungen ziehen nun unabwendbar die bei einem Kahlschlag der Waldfläche erforderliche Schaffung einer Ausgleichsfläche und ersetzende Aufforstungsarbeiten nach sich!
Das Endresultat: Wald wird vernichtet und zusätzlich fallen 250.000,- € zu Lasten der Allgemeinheit an, auch wenn die Verursacher bei den für die Gewährleistung der Flugsicherheit Verantwortlichen zu suchen sind!

Lt. Aussage des Cumulus sind 97 % aller Flugbewegungen privater Natur. Nur 3 % sind gewerbliche Flüge. Soll sich der Flugsportverein Cumulus als Betreiber des Flugplatzes nicht auch an den anfallenden Kosten beteiligen? Er ist vor allem der große Nutznießer dieses Kahlschlags.

Des Weiteren bleiben Zweifel, ob der Schutz und die Pflege der Neuanpflanzungen in Zukunft sichergestellt sein werden.
Bisherige Erfahrungen ließen ja den entsprechenden Sinn für naturnahe forstwirtschaftliche Betreuung vermissen!

Abschließend soll aber nicht vergessen werden, all den Unterstützern des respektvollen und schonenden Umgangs mit Natur und Umwelt aufrichtigen Dank auszusprechen!

Mit freundlichen Grüßen
gez. A. Kröger H. Meyer


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