Countdown für Einwendungen gegen die A39 - Abschnitt 3 läuft
Noch bis einschließlich 6.4.2023 können Einwendungen schriftlich oder mündlich formuliert und abgegeben werden
Jeder kann die Einwendungen bei den folgenden Ämtern abgeben
- beim Fernstraßen-Bundesamt, Göttinger Chaussee 76a, 30453 Hannover,
- bei der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen,
- bei der Samtgemeinde Aue, Rathaus Wrestedt, Langdoren 4, 29559 Wrestedt,
- bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Lindenstr. 12, 29549 Bad Bevensen,
- oder bei der Samtgemeinde Rosche, Lüchower Str. 15, 29571 Rosche.
Um vorherige Terminvereinbarung bei mündlicher Einwendung zur Niederschrift wird gebeten.
Die Schriftform kann durch elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die DE-Mail ist an die De-Mail-Adresse des Fernstraßen-Bundesamtes „poststelle@fba-bund.de-mail.de“ zu richten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine per einfacher E-Mail erhobene Einwendung nicht rechtswirksam ist.
Zur Wahrung der o. g. Frist ist der Eingang der Einwendung oder Stellungnahme bei der vorgenannten Planfeststellungsbehörde oder Gemeinde maßgebend. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen, sie soll Namen und Anschrift der Einwendenden enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Beispiele für Einwendungen finden Sie hier