„Waldameisenvölker sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald und leben in einem sehr komplexen Gefüge. Sie tragen zur Schädlingsregulation bei, fördern die Bodenbelüftung und sind ein wichtiger Teil der Nahrungskette. Alle in Deutschland vorkommenden hügelbauenden Waldameisen sind als besonders geschützte Art eingestuft und stehen unter dem Schutz der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dürfen sie weder verfolgt, gefangen, verletzt, getötet noch der Natur entnommen werden. Der Schutz gilt auch für die Nester/Hügel."
Es kommt jedoch vor, dass Ameisennester aufgrund von Bauvorhaben oder erheblicher Belastung der Anwohner umgesiedelt werden müssen. Umsiedelung geht grundsätzlich vor Vernichtung. Eine Umsiedlung darf ausschließlich in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfolgen – und muss von dieser genehmigt werden.
Für die fachlich korrekte Umsiedelung benötigt es entsprechende Fachkenntnisse, die man im Rahmen der Ausbildung zum Ameisenheger erlagt. Bereits im letzten Jahr konnten 3 ehrenamtliche Ameisenheger ausgebildet werden. Aufgrund der derzeitigen persönlichen Lebenslage stehen diese drei Personen jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die UNB ist jedoch auf fachliche Unterstützung angewiesen. Daher möchten wir gerne dazu aufrufen, sich als Ameisenheger ausbilden zu lassen. Eine gewisse Grundfitness sollte vorhanden sein (Ameisen umsiedeln ist anstrengend) und man sollte mobil (PKW und ggf. Anhänger) sein.
Die Kosten für die Ausbildung übernimmt der LK Uelzen.
Die Ausbildung findet im Walderlebniszentrum Ehrhorn statt. Der nächste Ausbildungskurs findet vom 16.-18. April 2026 statt. Ein Bestimmungskurs findet im Vorwege am 14. März 2026 statt. Dieser ist für die Ausbildung zum Ameisenheger nicht zwingend, aber für das Verständnis der Artengruppen sehr interessant.
Bei Interesse gerne melden bei:
Lena Jaerneke (0581-823042, l.jaerneke(at)landkreis-uelzen.de)
Gesa Kupke (0581-82316, g.kupke(at)landkreis-uelzen.de)