Schutzzweck
Erhaltung, Pflege und naturnahe Entwicklung des Bachtals mit dem Fließgewässer Bornbach einschließlich seiner Zuläufe als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Landschaft von Seltenheit, besonderer Eigenart, Vielfalt und hervorragender Schönheit.
Die Erklärung zum NSG bezweckt die Erhaltung und Förderung insbesondere
- naturnaher, ökologisch durchgängiger Bachläufe und deren Hangquellen mit der für Heidebäche typischen, zumindest zum Teil kiesig-steinigen Gewässersohle, geringer Geschiebe- und Schwebstofffracht und natürlichen Uferstrukturen,
- naturnaher Laubwälder der Auen und Quellbereiche sowie
von Laubmischwäldern an den Talrändern, - sonstiger niederungstypischer Lebensräume, insbesondere
von Feuchtgebüschen, Röhrichten, Riedern und Sümpfen, - der charakteristischen, zum Teil bestandsbedrohten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Vogel-, Säugetier-, Amphibien- und Fischarten sowie ihrer Lebensgemeinschaften,
- der weitgehenden Ruhe und Ungestörtheit des Gebietes.
Siehe auch FFH-Schutzzweck.
Siehe auch NLWKN.