Schutzzweck
die Erhaltung und Entwicklung
a) des nassen Moorbirken- und Schwarzlerchenbruches mit
- z.T. naturnahen Fließgewässern,
- Torfstichtümpeln,
- Schwingrasen und
- Röhrichtbeständen
als Landschaftsteil von hohem Natürlichkeitsgrad sowie weiterer heimischer Waldgesellschaften;
b) der auf diese Biotoptypen angewiesenen Lebensgemeinschaften mit Vorkommen gefährdeter und z.T. vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten;
c) des z.T. feuchten Grünlandes als Pufferbereich zur Verhinderung negativer Randeinflüsse.
Siehe auch Verordnungstext.